Es freut mich Euch mitteilen zu können, dass wir trotz der erschwerten Bedingungen fast 20 Interessenten für unser Schnuppermitgliedschaft haben – in diesem Zusammenhang vielen Dank an das „Schnupperteam“ rund um Marion. Wir nutzen den morgigen Feiertag um unseren Verein vorzustellen und blockieren dafür
- Platz 5: gesperrt ab 10:30 h bis voraussichtlich 14 Uhr
- Platz 4: gesperrt ab 12:30 h bis voraussichtlich 14 Uhr
Bitte bei Eurer Planung berücksichtigen und die genannten Plätze rechtzeitig frei machen.
Eine weitere gute Nachricht vom HTV füge ich hier auszugsweise bei. Wichtigster Punkt: ab morgen können Dusch- und Umkleideräume unter gewissen Auflagen wieder genutzt werden, was auch die Durchführung der Medenrunde etwas vereinfacht.
Folgende Mannschaften des TCF nehmen in diesem Jahr am Punktspielbetrieb teil:
- U14 weiblich – erstes Heimspiel Freitag 19.06.
- Damen – erstes Heimspiel Sonntag 21.06.
- Damen 30 – MSG mit Zellhausen
- Damen 40 – erstes Heimspiel Samstag 27.06.
- Herren 40 – erstes Heimspiel Sonntag 21.06.
- Herren 50 – erstes Heimspiel Samstag 27.06.
Ich setzte mich demnächst mit den MannschaftsführerInnen zwecks Übergabe der Spielbälle und -berichte in Verbindung.
Die Damen 50 und Herren 65 haben aufgrund der Corona-Einschränkungen ihre Meldung zurückgezogen.
Ich wünsche allen Teams aber auch den anderen Spielern viel Spaß und eine verletzungsfreie Saison!
Auszug Mail des HTV (Matthias wird unsere Corona-Verhaltensregeln anpassen und zeitnah veröffentlichen.):
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspielbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.
Auch Dusch- und Waschräume können unter Beachtung der Empfehlungen des Robert KochInstituts für Hygiene genutzt werden. Sammelumkleiden dürfen von höchstens einer Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche genutzt werden, soweit keine feste Trennvorrichtungen angebracht sind.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.
Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start des Wettspiel- und Turnierbetriebs in Hessen nichts mehr im Weg.
– Durchfuehrungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des HTV
– 13. Verordnung des Landes Hessen (Lesefassung)
– vorübergehende Änderung der WO
In diesem Zuge appellieren wir an alle Spielerinnen und Spieler, die Vereine und Turnierveranstalter bei der Umsetzung dieser Bestimmungen zu unterstüzen.
Wir danken allen für die Geduld und Unterstützung!