Liebe Mitglieder,
der Sportkreis Offenbach hat uns folgende Info zukommen lassen:
„Die ab 16.09.2021 gültigen Regelungen des Landes bedeuten für die Sportvereine folgendes (Auszug):
• Sport ist grundsätzlich auf allen Sportanlagen möglich, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt.
• Zu innenliegenden Sportanlagen erhalten nur Personen mit Negativnachweis (Genesene, Geimpfte und Getestete) Zutritt (3G).
• Als Negativnachweis gelten der Impfnachweis, der Genesenennachweis, maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest (sofern kein PCR-Test erforderlich ist), maximal 48 Stunden alter PCR-Test und zeitlich unbegrenzt das Schülertestheft. Kinder unter sechs Jahren sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Negativnachweis.“

Das bedeutet auch für den TCF, dass unsere Anlage und die Außenplätze wieder für alle Mitglieder/-innen und Gäste zugänglich sind, ohne Rücksicht auf den Impf- oder Genesenen-Status. Beim Sport in der Halle hingegen gilt die hinlänglich bekannte 3G-Regel weiter.
Weitere Hinweise sind hier zugänglich: Corona (www.kreis-offenbach.de).
Für den Vorstand
Matthias Rupp
Stv. Vorsitzender